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QR-Invoicing: Stichtag 30. September

QR-Rechnungsstellung
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Ab dem 1. Oktober 2022 dürfen schweizweit nur noch Rechnungen mit QR-Code anstelle von orangen oder roten Einzahlungsscheinen verwendet werden. Zahlungen und Daueraufträge auf der Grundlage von Einzahlungsscheinen können nicht mehr bearbeitet werden. Es ist also keine Zeit zu verlieren: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Ihre Lösung für Schuldner und Gläubiger anzupassen.

Die Vorteile des Übergangs sind vielfältig:

  • Da alle Zahlungsinformationen elektronisch übermittelt werden, werden weniger Fehler auftreten.
  • Es ist nicht mehr notwendig, vorgedruckte Einzahlungsscheine zu bestellen, was die Arbeit der Verwaltung beschleunigen wird.
  • Dank der Automatisierung wird die Rechnungsstellung und der Zahlungsverkehr effizienter.
  • Die Überprüfung von Zahlungen wird einfacher.
  • Und nicht zu vergessen die Umwelt: Durch die Verwendung von QR-Rechnungen wird die Verwendung von Papier reduziert oder sogar ganz vermieden.

Denken Sie daran, in Zusammenarbeit mit Ihrer Bank und Ihrem Softwareanbieter die notwendigen Maßnahmen für die Umstellung auf die QR-Rechnung einzuleiten, um Verzögerungen und Unterbrechungen beim Versand der Rechnungen an Ihre Kunden zu vermeiden.

Wenn Sie noch nicht umgestiegen sind, ist es jetzt an der Zeit, dies zu tun. Zögern Sie nicht länger, sondern nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um festzustellen, welche Anforderungen das für Sie geeignete Managementsystem erfüllen soll.