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QR-Rechnung: Fälligkeit 30. September

QR-Rechnungsstellung
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Ab dem 1. Oktober 2022 dürfen in der gesamten Schweiz anstelle der orangefarbenen oder roten Einzahlungsscheine ausschließlich QR-Code-Rechnungen verwendet werden. Zahlungen und Daueraufträge auf Basis von Einzahlungsscheinen können dann nicht mehr bearbeitet werden. Es bleibt also keine Zeit zu verlieren: Es ist an der Zeit, Ihre Debitoren- und Kreditorenlösung anzupassen.

Die Vorteile dieser Umstellung sind vielfältig:

  • Da alle Zahlungsdaten elektronisch übermittelt werden, wird es folglich zu weniger Fehlern kommen.
  • Es wird nicht mehr erforderlich sein, vorgedruckte Einzahlungsscheine zu bestellen, was die Arbeit der Verwaltung beschleunigen wird.
  • Dank der Automatisierung werden die Rechnungsstellung und der Zahlungsverkehr effizienter gestaltet.
  • Die Überprüfung der Zahlungen wird einfacher sein.
  • Und vergessen wir nicht die Umwelt: Durch die Verwendung von QR-Rechnungen wird der Papierverbrauch reduziert oder ganz vermieden.

Bitte denken Sie daran, in Zusammenarbeit mit Ihrer Bank und Ihrem Softwareanbieter die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, um Unterstützung beim Übergang zur QR-Rechnung zu erhalten, damit es bei der Versendung der Rechnungen an Ihre Kunden nicht zu Verzögerungen oder Unterbrechungen kommt.

Falls Sie den Wechsel noch nicht vollzogen haben, ist es nun an der Zeit, dies zu tun. Zögern Sie nicht länger und kontaktieren Sie uns, um gemeinsam zu ermitteln, welche Anforderungen die für Sie geeignete Verwaltungssoftware erfüllen muss.

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